Bundesverband der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V.

Interessenvertretung der Herbergseltern und Hausleitungen des DJH



§ 13  Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins fließt das Vermögen gemäß dem Berechnungsschlüssel nach § 12.3 an die Landesarbeitsgemeinschaften zurück.